Mietpreise für Vereine

In Frankfurt am Main ansässige Vereine, Verbände und Organisationen können einen städtischen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen bei der SAALBAU erhalten.
Die städtischen Zuschüsse betragen für Vereine 100 Prozent, für politische Parteien und sonstige zuschussberechtigte Nutzer, 70 Prozent der Raummiete.

Als Eigenanteil gelten für alle Vereine seit 1. Januar 2024 für Räume ab 150 qm 28 Euro und für Räume bis 150 qm 22 Euro je Raumbuchung bzw. Trainingseinheit. Der Mietzuschuss muss für Kulturvereine beim Kulturamt der Stadt Frankfurt am Main schriftlich beantragt werden.
Der Auszug aus dem Vereinsregister und die Satzung sollten dem Antrag beigelegt werden. Über die Zuschusswürdigkeit einer Veranstaltung entscheidet in Zweifelsfällen der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main.

Sportvereine müssen die Bezuschussung jeder Veranstaltung über das Sportamt klären, bevor eine Raumanmietung bei der SAALBAU vorgenommen werden kann. Vor jeder Veranstaltung (z.B. Training, Wettkampf) müssen Sportvereine einen schriftlichen Kostenübernahmeantrag – auch ggfs. benötigter Ausstattung betreffend - beim Sportamt einreichen. Kosten für die Anmietung eines Cateringraumes, einer Küche oder eines Kiosks werden generell nicht vom Sportamt getragen.

Kontakt: Sportamt Frankfurt am Main

sportstaetten.vergabe@stadt-frankfurt.de

 

Im Mietpreis sind die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und die übliche Reinigung enthalten. Alle sonstige Kosten wie Bestuhlung und /oder Technik sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen. Kulturvereine und zu 70 Prozent bezuschusste Vereine zahlen zusätzlich  die Bestuhlung in Räumen ab 150 qm. 

Seit 10. März 2022  ist ein Höchstbetrag für Eintrittsgelder von 29 Euro für eintägige Veranstaltungen und 34 Euro für mehrtägige Veranstaltungen festgelegt. Anderenfalls ist der volle Mietpreis zu entrichten. In Einzelfällen darf die SAALBAU bezuschusste Termine zugunsten von Traditionsveranstaltungen, aus öffentlichem Interesse oder für Firmenkunden stornieren. Näheres regeln die städtischen Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen.

 




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