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Die SAALBAU GmbH hat gegenüber dem Jazzforum Frankfurt am Main e. V. einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nunmehr in erster Instanz entschieden: Der Verein kann sich nicht auf den seit 1994 bestehenden Mietvertrag stützen, soweit er Disko- und Tanzveranstaltungen durchführt, zu denen die städtische Tochtergesellschaft nicht ihr Einvernehmen erteilt hat.
Das Gericht hat entschieden: Der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. muss für diese Veranstaltungen die übliche Marktmiete an die SAALBAU GmbH zahlen. Nur im Hinblick auf diese Zahlungsverpflichtung hat das Landgericht die Ansicht vertreten, dass der städtischen Gesellschaft die Fortsetzung des Mietvertrages trotz der Vertragsverstöße des Vereins nicht unzumutbar sei.
Die SAALBAU GmbH wird nunmehr den Jazzforum Frankfurt am Main e. V. zur Zahlung der Miete für alle nicht vertragsgerechten Veranstaltungen auffordern. Zahlt der Verein nicht, so darf er die Party- und Diskoveranstaltungen künftig nicht mehr durchführen.
Aus Sicht der SAALBAU GmbH ist dies ein großer Erfolg. Der Geschäftsführer der städtischen Tochtergesellschaft, Herr Dr. Andreas Eichstaedt, erklärt hierzu: „Die SAALBAU GmbH hat den Vertrag mit dem Jazzforum Frankfurt am Main e. V. gekündigt, weil der Verein seine kommerziellen Disko- und Tanzveranstaltungen zu subventionierten Mieten durchgeführt hat. Wenn der Verein nunmehr aufgrund der Gerichtsentscheidung die normale Miete zahlen muss, dann ist es uns gelungen, den Subventionsmissbrauch abzustellen. Dies ist ein großer Erfolg für die SAALBAU GmbH als Tochtergesellschaft der Stadt Frankfurt am Main und auch für den Frankfurter Steuerzahler.“
Eine weitere finanzielle Entlastung wird die SAALBAU GmbH erfahren, weil das Gericht festgestellt hat, dass der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. rückwirkend seit 1994 verpflichtet war und weiter verpflichtet ist, die Küchen- und Thekenanlage auf eigene Kosten zu unterhalten, instandzuhalten und auszubessern, und zwar - entgegen anders lautenden Pressemeldungen - nicht nur bei Veranstaltungen des Vereins selbst, sondern immer. Gemäß der Gerichts-entscheidung wird der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. die in den vergangenen zehn Jahren getätigten Aufwendungen und Investitionen an die SAALBAU GmbH erstatten müssen.
Schließlich freut sich die SAALBAU GmbH darüber, dass das Landgericht ausgeurteilt hat, dass sie bei eigenen Veranstaltungen nicht die Bewirtschaftungsleistungen des Jazzforum Frankfurt am Main e. V. in Anspruch nehmen muss. Entgegen den Äußerungen des Vereinsvorsitzenden war dies bisher keineswegs unstreitig. Sonst hätte die Gesellschaft nicht hierzu eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen müssen.
Positiv für die SAALBAU GmbH und die Frankfurter Bürger ist darüber hinaus zu würdigen, dass das Landgericht den Versuch des Jazzforum Frankfurt am Main e. V. zurückgewiesen hat, der Gesellschaft die weitere Durchführung der TanzSAAL-Veranstaltungen im SAALBAU Südbahnhof zu untersagen. Diese Veranstaltungen wird die SAALBAU GmbH auch zukünftig durchführen dürfen.
Eine vollkommene Schlappe hat der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. mit der von ihm erhobenen Widerklage gegen die SAALBAU GmbH erlitten. Die Widerklage wurde vom Landgericht vollständig abgewiesen. Der Verein muss deswegen ein Drittel der Kosten des Rechtsstreits tragen. Aus diesem Grund sieht die städtische Gesellschaft auch der von dem Vereinsvorsitzenden in verschiedenen Presseerklärungen angekündigten Verleumdungsklage gelassen entgegen. Der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. wollte es der SAALBAU GmbH mit der Widerklage untersagen, gegenüber dem Verein einen Betrugsvorwurf zu erheben. Diese Widerklage wurde abgewiesen und die Gesellschaft wurde nicht verpflichtet, den Widerruf eines Betrugsvorwurfes zu erklären. Demgemäß wird der Jazzforum Frankfurt am Main e. V. auch mit einer etwaigen Verleumdungsklage scheitern.
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