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„Strafsache gegen Mulka und andere, 4 Ks 2/63“ Drucken E-Mail
Vor vierzig Jahren fand in Frankfurt der große Auschwitz-Prozess statt. Mit einer umfangreichen Ausstellung vom 28. März bis 23. Mai im Haus Gallus will das Frankfurter Fritz Bauer Institut an den weltweit beachteten Prozess erinnern, dessen Anliegen die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des NS-Regimes war. Ein historisch-dokumentarischer und ein künstlerischer Teil beleuchten Vorgeschichte, Prozessverlauf und Rezeption.

  
&4 Ks 2/63“ - diese dürren Daten skizzieren ein Geschehen, das vor vierzig Jahren die Aufmerksamkeit der ganzen Welt auf Frankfurt am Main lenkte. Hier begann im Dezember 1963 der größte Schwurgerichtsprozess in der deutschen Justizgeschichte, der Auschwitz-Prozess.

Der Auschwitz-Prozess im Haus Gallus22 Angeklagte standen vor Gericht, 357 Zeugen aus mehreren Ländern sagten aus, darunter 211 Überlebende des Konzentrationslagers Auschwitz. Ein Problem für die Justiz war die Tatsache, dass Ungeheuerlichkeiten wie Massenmord und Massenvernichtung im Strafgesetzbuch gar nicht vorgesehen waren. So lautete die offizielle Bezeichnung „Strafsache gegen Robert Mulka (ehemaliger Adjutant des Lagerkommandanten) und andere“.

Nun will das Frankfurter Fritz Bauer Institut mit einer Ausstellung unter dem Titel „Auschwitz-Prozess 4 Ks 2/63 Frankfurt/M“ vierzig Jahre nach Prozessbeginn an die vor allem für die Opfer außerordentlich belastenden Verhandlungstage erinnern. Darüber hinaus soll auch versucht werden, die Hintergründe antisemitischer Politik und der geplanten „Endlösung“, sowie das gesellschaftspolitische Klima im Nachkriegsdeutschland und die Reaktionen auf das Prozessgeschehen deutlich zu machen.
Wie Irmtrud Wojak, stellvertretende Direktorin des Instituts erläutert, gliedert sich das Dargestellte in einen historisch-dokumentarischen und einen künstlerischen Teil. Zunächst bleibt man auch insofern der Geschichte treu, als die Eröffnung der Ausstellung im Frankfurter Rathaus Römer stattfindet (27. März), wie es vor vierzig Jahren mit der Eröffnung des Prozesses der Fall war. Einige wenige der KZ-Überlebenden von einst werden dabei sein. Zum Beispiel Rudolf Vrbna aus Kanada, dem im April 1944 die Flucht aus Auschwitz gelungen war.

Das Gericht zog dann im April 1964 in das Bürgerhaus Gallus um, wo der Prozess unter verstärkten Sicherheitsvorkehrungen weiter ging. Im Haus Gallus wird nun auf mehreren Ebenen und rund tausend Quadratmetern sichtbar gemacht, um was es seinerzeit unter dem Vorsitz von Richter Hofmeyer ging: Um Beihilfe zum Mord an 28.910 Menschen, beziehungsweise gemeinschaftlichem Mord an 4.243 Menschen, in 605 Fällen konnte Mord als selbständige Tat nachgewiesen werden.

Fotos, Filme und Dokumente spiegeln historische Ereignisse der Hitler-Zeit, werfen einen Blick auf vier wichtige vorangegangene Prozesse, wie den Nürnberger, den Krakauer, den Jerusalemer Eichmann-Prozess und den Ulmer Einsatzgruppen-Prozess. Das im Zentrum stehende Frankfurter Geschehen wird deutlich gemacht am Beispiel von sechs Angeklagten aus verschiedenen Bereichen des Konzentrationslagers Auschwitz, wie dem Adjutanten Robert Mulka oder Josef Klehr aus dem Sanitätsdienstbereich, und mehreren, für die Urteilsfindung besonders signifikanten Zeugenaussagen. Biographische Details und Ausschnitte aus Presse- Hörfunk- und Fernsehberichten illustrieren die teilweise dramatischen Handlungsabläufe.
Eine wichtige Rolle spielt dabei ein Tondokument. „Zur Stützung des Gedächtnisses des Gerichts“ war bei dem Prozess mit seiner schier unübersehbaren Fülle von Fakten, Daten und Aussagen ausnahmsweise ein Tonband mitgelaufen, das 430 Stunden umfasst. Nur unter außerordentlichen Schwierigkeiten und mit Unterstützung des Deutschen Rundfunkarchivs, so Irmtrud Wojak, sei es gelungen, die zahllosen, in vielen Sprachen gehaltenen Aussagen zu transkribieren und mit Hilfe einer Datenbank zu erschließen. Dieses einzigartige Ton- und Schriftdokument wird mit der Ausstellung erstmals der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

ImageEin Abschnitt der Ausstellung widmet sich natürlich dem Generalstaatsanwalt Fritz Bauer, der wie kaum ein anderer die juristische Aufarbeitung der Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes vorantrieb und für den die NS-Prozesse Bestandteile eines demokratischen Neubeginns in Deutschland waren. Für den Kurator des künstlerischen Teils, Erno Vroonen, stellte sich die nicht ganz leichte Frage „wie bringt man Kunst in eine solche Ausstellung?“ Das geschieht überwiegend durch interaktive Installationen. Auf einer Art Parcours lässt sich Fritz Bauers Biographie nachleben. Es öffnet sich per Video ein Blick auf die historische Figur Adolf Hitler, und der „Club Bundesrepublik Deutschland“ genannte Raum zeigt anhand von Aktenbergen die Problematik von Dokumentation und Verjährung auf.

Die beteiligten Künstler gehören allesamt zur Nachkriegsgeneration und kommen aus Kuba wie Tania Bruguera, aus Israel wie Tamy Ben-Tor, aus Polen und weiteren Ländern. Nicht zuletzt lohnt es sich, einen Blick auf das Spektrum der kulturellen Rezeption des Prozessthemas zu werfen. Nicht nur Peter Weiss mit seinem Bühnenstück „Die Ermittlung“ als bekannteste künstlerische Verarbeitung des Auschwitz-Prozesses ist da zu nennen, auch weitere bekannte Persönlichkeiten wie Marie Luise Kaschnitz und Hannah Arendt, Arthur Miller und Martin Walser äußerten sich, auch Film- und Fernsehspiele setzten Teile des Themas in Szene.

Lore Kämper, Fritz-Bauer-Institut


Ausstellung des Fritz Bauer Instituts im SAALBAU Gallus.

28. März bis 23. Mai 2004
Öffnungszeiten: Di-So: 10-18 Uhr, Do: 10-20 Uhr
Eintritt: 5 Euro, erm. 3 Euro.

Es erscheint ein 800 Seiten starker Katalog zur Ausstellung. Im Anschluss an Frankfurt wird sie in mehreren deutschen Städten und im Ausland zu sehen sein.

Weitere Informationen zur Ausstellung unter
Tel.: 069–798322–29/–30 (Fritz-Bauer-Institut)