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Personalentwicklung von 1998 bis 2008 Drucken E-Mail
Im Jahr 2008 zählte die Gesellschaft 160 Beschäftigte. Die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter richtet sich dabei nach dem Personalbedarf, wobei Einstellungen mit der ABG FRANKFURT HOLDING GmbH abgestimmt werden. Um einen hohen Leistungsstandard gewährleisten zu können, muss die Anzahl der Beschäftigten bei der SAALBAU GmbH sehr genau auf die Bedürfnisse der Kunden abgestimmt werden.Außerdem müssen die bei einem Betreiber von Versammlungsstätten gültigen Sicherheitsbestimmungen, hier die der sogenannten Musterversammlungsstättenverordnung, eingehalten werden können, damit sich Kunden und Besucher unbeschwert in unseren Häusern aufhalten können.

Zudem sollen sich unsere Kunden und Besucher gerade bei uns als Betreiber von Versammlungsstätten darauf verlassen können, dass alle Sicherheitsbestimmungen, insbesondere die der für uns gültigen Musterversammlungsstättenverordnung, von uns auch eingehalten werden.


Personalentwicklung der SAALBAU GmbH

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Leistungsentgelt: Umsetzung des betrieblichen Systems

Nachdem das betriebliche System zur Zahlung von Leistungsentgelt von der hierzu eingesetzten Arbeitsgruppe entwickelt worden war, fanden in 2008 zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat die Verhandlungen über die Betriebsvereinbarung zum Leistungsentgelt statt. Diese „Betriebsvereinbarung zur Einführung leistungsorientierter Entgelte und Vereinbarung eines betrieblichen Systems nach § 18 Abs. 6 Satz 1 TVöD" bildet den Regelungsrahmen des betrieblichen Systems. Die Betriebsvereinbarung gibt im Kern die Systematik der Leistungsbewertung wieder. Das zu verteilende Leistungsentgelt bestimmt sich der Gesamtsumme nach gemäß den jeweiligen tariflichen Vorgaben. Für alle Beurteilerinnen und Beurteiler werden in Abhängigkeit von der Anzahl der zu beurteilenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Budgets zur Verfügung gestellt. Bei der Leistungsbewertung selbst wird die Erfüllung festgelegter Leistungskriterien wie beispielsweise Arbeitsqualität, fachliche und soziale Kompetenz oder Kundenorientierung betrachtet. Darüber hinaus ist auch das Erreichen vereinbarter Ziele ein Maßstab, um Leistung zu bewerten. Eine eindeutige Systematik ermöglicht es, bei der Leistungsbewertung Punkte zu vergeben und das hieraus jeweils resultierende Leistungsentgelt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu errechnen, welches in Form einer Prämie am Jahresende ausgezahlt wird.


In der Betriebsvereinbarung wurde unter anderem auch festgelegt, dass alle Beschäftigten an dem System teilnehmen mit der Option der Freiwilligkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab einem Alter von 55 Jahren. In der Folge einer Nichtteilnahme wird selbstredend kein Leistungsentgelt gezahlt. Auch Schwerbehinderte haben diese Wahlmöglichkeit. Kommt es zu einer Verhinderung der Leistungserbringung, wie etwa im Falle von Krankheit, wird gestaffelt nach der Dauer der Erkrankung Leistungsentgelt einbehalten. Das abgezogene Leistungsentgelt kommt den direkten Kolleginnen oder Kollegen des erkrankten Mitarbeiters beziehungsweise der erkrankten Mitarbeiterin zu.

 

Die betriebliche Kommission, deren Mitglieder je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat bestimmt werden, ist Anlaufstelle für die Klärung von Beschwerden beziehungsweise von Streitfällen. Darüber hinaus wirkt die betriebliche Kommission bei Veränderungen des Systems mit, das heißt bei Verbesserungen und Weiterentwicklungen.


In 2008 wurden alle Schritte gegangen, um mit dem betrieblichen System zur Zahlung von Leistungsentgelt in der Praxis starten zu können. Allerdings zogen sich die teilweise schwierigen Verhandlungen über die Betriebsvereinbarung bis in die zweite Jahreshälfte. Aufgrund der von den Betriebsparteien beabsichtigten Mindestlaufzeit für einen Bewertungszeitraum von vier Monaten im Einführungsjahr und des Zeitaufwandes für alle Informations- und Schulungsveranstaltungen wurde die konkrete Umsetzung für 2009 beschlossen.